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   BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09   

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https://dejure.org/2009,4928
BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09 (https://dejure.org/2009,4928)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - 5 StR 413/09 (https://dejure.org/2009,4928)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09 (https://dejure.org/2009,4928)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20, ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20 , ...

  • rechtsportal.de

    Unterlassung der Anordnung einer Maßregel über die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Fall einer Heroinabhängigkeit; Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung als eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S.d. §§ 20 , ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 164
  • NStZ-RR 2010, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    Auf der Grundlage dieser Ermessensvorschrift kommt ein Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07; Schneider NStZ 2008, 68, 70).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01

    Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    Wenn danach eine schwere seelische Abartigkeit festzustellen ist und ein motivischer Zusammenhang zwischen psychischer Störung und Tatgeschehen besteht, liegt es dann aber nahe, dass sie sich in einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat; auch die Planung der Taten, wie sie das Landgericht mit dem Sachverständigen "bis auf wenige Ausnahmen" feststellt (UA S. 26), spricht dann nicht ohne weiteres dagegen (vgl. BGH StraFo 2001, 249).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    Schließlich vermag auch die Berufung der Strafkammer darauf, dass "die Ausgangsbedingungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sehr ungünstig" seien (unter Hinweis auf BGH StV 2008, 138), den Verzicht auf die Unterbringung des Angeklagten nicht zu rechtfertigen.
  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten;

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen und es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 263; DAR 1999, 196).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    d) Gelangt auch das neue Tatgericht rechtsfehlerfrei zur Diagnose einer Persönlichkeitsstörung, wird es zu prüfen haben, ob Symptome vorliegen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 77, 78; BGHR StGB § 63 Zustand 34).
  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 407/98

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
    d) Gelangt auch das neue Tatgericht rechtsfehlerfrei zur Diagnose einer Persönlichkeitsstörung, wird es zu prüfen haben, ob Symptome vorliegen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 77, 78; BGHR StGB § 63 Zustand 34).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Jedoch kommt ein Absehen von der Unterbringungsanordnung - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/5137 S. 10, 16/1344 S. 12) - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.; vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; vom 9. September 2015 - 4 StR 335/15; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43).

    Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN).

  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Ob der Mangel an Bereitschaft, sich in einer Entziehungsanstalt behandeln zu lassen, den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09 Rn. 5; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73).
  • BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz

    In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen; es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
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